Als Meisterwerkstätte sind wir autorisiert, Überprüfungen gemäß § 57a KFG durchzuführen.
Die Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung Ihres Fahrzeuges ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Zeitraum für die amtliche Begutachtung richtet sich nach dem Monat der erstmaligen Zulassung Ihres KFZ und kann bereits einen Monat im Vorhinein durchgeführt werden.
In Österreich gibt es eine Nachfrist von 4 Monaten, die allerdings bei einer Fahrt ins Ausland in einigen Ländern nicht akzeptiert wird.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug so früh wie möglich begutachten. So besteht die Möglichkeit, bei einer notwendigen Reparatur, Ersatzteile bei Lieferschwierigkeiten trotzdem für Sie kostengünstig zu besorgen.